Zum Inhalt

SVS Gesundheitshunderter

Der SVS Gesundheitshunderter.

Bis zu 100 Euro Förderung für mentale Gesundheit, wenn die SVS Voraussetzungen erfüllt sind.

Mentale Gesundheit gehört laut SVS zu den förderbaren Bereichen. Ob eine Leistung förderfähig ist, richtet sich nach den aktuellen Voraussetzungen der SVS.

Andreas Felder · Dipl. Psychosozialer Berater

Was gefördert wird

Mentale Gesundheit ist ein offizieller Förderbereich.

Die SVS nennt neben Bewegung, Ernährung, Rauchfreiheit sowie Entspannung und Körperarbeit auch mentale Gesundheit. Förderfähig sind nur Leistungen und Anbieter, die die jeweils aktuellen Kriterien erfüllen.

Voraussetzungen

Vor der Buchung kurz bei der SVS prüfen.

Versicherung

Du bist bei der SVS krankenversichert oder anspruchsberechtigt.

Gesundheitsvorsorge

Je nach SVS Programm ist eine Vorsorgeuntersuchung oder ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Anbieter

Die Leistung muss bei einem Anbieter erfolgen, der die aktuellen SVS Kriterien für den jeweiligen Förderbereich erfüllt.

Förderhöhe

Die SVS nennt bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Mehrere Anträge sind bis zu dieser jährlichen Gesamtsumme möglich. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

Antrag

Die offiziellen Bedingungen stehen direkt bei der SVS.

Da Förderregeln geändert werden, verlinkt AM HORIZONT an dieser Stelle direkt zur zuständigen Stelle statt Bedingungen dauerhaft zu kopieren.

Offizielle InformationSVS GesundheitshunderterVoraussetzungen und Antrag bei svs.at öffnen

Beratung

Du möchtest einen Termin bei AM HORIZONT vereinbaren?

Honorar und Termin werden unabhängig von der späteren Förderentscheidung der SVS vereinbart.

Einzelberatung

50 Minuten

95 €

Zeit für die Fragen, die dich beschäftigen. Etwa für einen wiederkehrenden Streit, eine Entscheidung oder die Sorge um dein Kind.

Einzelberatung mit mehr Zeit

90 Minuten

170 €

Wenn du mehreren Fragen, belastenden Erfahrungen oder Entscheidungen mehr Zeit geben möchtest.

Endpreis. Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Honorar & Rahmen